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Organe der Kasse

Die Organe der Kasse - Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand - sind paritätisch besetzt, d.h. diese Gremien sind zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeberorganisation und zur anderen Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmerorganisation besetzt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ der Kasse ist paritätisch besetzt. Der Vorsitz wechselt alle 2 Jahre zwischen der Arbeitgeberorganisation und der Arbeitnehmerorganisation.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
  • die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
  • die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
  • die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
  • die Entgegennahme des Jahresabschlusses sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Überschusses.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ebenfalls paritätisch besetzt und wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand.


Vorstand

Der Vorstand besteht aus zwei Personen und wird vom Aufsichtsrat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kasse.

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