Beiträge
Rechtsgrundlage für die Beitragszahlung sind die allgemeinverbindlichen Tarifverträge über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe. Die von den Tarifverträgen erfassten Unternehmen melden für jeden Monat die Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden, deren angefallenen Bruttolohn in einer Summe, sowie die Anzahl der Angestellten.
Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer und alle Auszubildenden werden in einem Prozentsatz der Bruttolohnsumme erhoben.
Für Angestellte wird der Beitrag in einem festen Monatsbetrag erhoben.
Jede Mitgliedsfirma erhält eine Firmennummer, unter der sie bei unserer Kasse geführt wird.
Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer und alle Auszubildenden werden in einem Prozentsatz der Bruttolohnsumme erhoben.
Für Angestellte wird der Beitrag in einem festen Monatsbetrag erhoben.
Jede Mitgliedsfirma erhält eine Firmennummer, unter der sie bei unserer Kasse geführt wird.