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Leistungen

Unsere Kasse ist eine überbetriebliche Pensionskasse und gewährt ihren Versicherten nach Maßgabe ihrer tarifvertraglichen Bestimmungen Beihilfen zu Sozialversicherungsrenten und im Sterbefall ein einmaliges Sterbegeld an die Hinterbliebenen des Versicherten (nur für Todesfälle bis 31.08.2011).
Die Leistungen zur Altersrente sind seit Gründung der Kasse von monatlich DM 45,-- (Euro 23,01) stufenweise auf maximal Euro 74,65 (gestaffelt nach der anrechenbaren Wartezeit) gestiegen.

Die Mittel für die Leistungen werden auf Grund tarifvertraglicher Vereinbarung von den Betrieben, die dem Geltungsbereich unserer Satzung unterliegen - nicht von den Versicherten - als zusätzliche soziale Leistung aufgebracht.

Bei der pauschalen Abführung der Beiträge durch den Arbeitgeber - die nicht Bestandteil des Arbeitsentgeltes sind - wird nicht geprüft, ob der einzelne Arbeitnehmer in den Genuss von Kassenleistungen kommt oder nicht. Die Beiträge werden für die Gesamtheit der Leistungsberechtigten verwendet.

Die Leistungspflicht der Kasse tritt ein, wenn ein Rentenbescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers vorliegt und die vorgeschriebene Wartezeit erfüllt ist.
  • © 2012 Zusatzversorgungskasse Steine und Erden
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