Altersrente und vorgezogene Altersrente
Altersrente wird gewährt, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat und er aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
Vorgezogene Altersrente wird gewährt, wenn der Arbeitnehmer eine Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung in voller Höhe (keine Teilrente) bezieht.
Die laufenden Versorgungsleistungen werden jährlich um die anfallenden Gewinne erhöht; eine darüber hinausgehende Anpassung nach § 16 BetrAVG ist ausgeschlossen.
Der Anspruch auf die Rentenleistung entsteht mit Eintritt des Versicherungsfalles. Die Zahlung beginnt mit dem Monat, der dem Versorgungsfall folgt und endet mit dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Die Auszahlung erfolgt jeweils monatlich zum Monatsende nach Abzug der gesetzlichen Abgaben.
Berechnungsbeispiel für Tarif 1
Monatliche Altersrente (monatlicher Beitrag 50 Euro)
Vorgezogene Altersrente wird gewährt, wenn der Arbeitnehmer eine Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung in voller Höhe (keine Teilrente) bezieht.
Die laufenden Versorgungsleistungen werden jährlich um die anfallenden Gewinne erhöht; eine darüber hinausgehende Anpassung nach § 16 BetrAVG ist ausgeschlossen.
Der Anspruch auf die Rentenleistung entsteht mit Eintritt des Versicherungsfalles. Die Zahlung beginnt mit dem Monat, der dem Versorgungsfall folgt und endet mit dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Die Auszahlung erfolgt jeweils monatlich zum Monatsende nach Abzug der gesetzlichen Abgaben.
Berechnungsbeispiel für Tarif 1
Monatliche Altersrente (monatlicher Beitrag 50 Euro)
Männer und Frauen | |
Beginn-Alter | Garantierte Rente ab Alter 65 (0,90% Rechnungszins) in Euro |
20 | 101,60 |
30 | 79,13 |
40 | 56,75 |
50 | 34,17 |
Bei einer Veränderung der mtl. Beiträge verändert sich die Rente im gleichen Verhältnis wie der Beitrag. Die den Berechnungen zugrunde liegenden Technischen Geschäftspläne sind von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.