Voraussetzungen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der unterschiedlichen Tarife:
Tarif 1 | Tarif 2 |
Alters- und vorgezogene Altersrente | Alters- und vorgezogene Altersrente sowie Hinterbliebenenrenten |
Die Altersrente wird bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt. Die vorgezogene Altersrente wird gewährt, sobald eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. |
Die Vorraussetzungen für Alters- und vorgezogene Altersrente entsprechen Tarif 1. Ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente setzt voraus, dass die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen wurde und bis zum Zeitpunkt des Ablebens mindestens 3 Jahre bestanden hat (außer bei Unfalltod). Sollte sich der hinterlassene Ehepartner wieder verheiraten, wird ein einmaliger Betrag von 24 Monatsrenten gezahlt. Waisenrenten erhalten leibliche und adoptierte Kinder, wenn sie zum Zeitpunkt des Ablebens das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind. Waisenrente wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. |