Die Tarife
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen der unterschiedlichen Tarife:
Tarif 1 | Tarif 2 |
Alters- und vorgezogene Altersrente | Alters- und vorgezogene Altersrente sowie Hinterbliebenenrenten |
Bei der Ermittlung der Altersrente werden die während des Berufslebens erworbenen Rentenbausteine und Überschussanteile addiert und ergeben die zusätzliche Alterversorgung. Bei der vorgezogenen Altersrente werden nur die bis zum Eintritt des Versorgungsfalles erworbenen Rentenbausteine berücksichtigt. Durch die frühere Inanspruchnahme verlängert sich die Gesamtdauer des Rentenbezugs. Da sich die Berechnung der Altersrente jedoch auf die volle Lebensarbeitszeit bezieht wird die vorgezogene Alterspension versicherungs- mathematisch gekürzt. |
Die Ermittlung der Leistungshöhe für die Alters- und vorgezogene Altersrente ist im Tarif 1 beschrieben. Der hinterbliebene Ehepartner hat Anspruch auf 60 % der Altersrente bzw. der Anwartschaft auf Altersrente des Verstorbenen. Übersteigen die Altersunterschiede der Ehepartner bestimmte zeitliche Grenzen, so führt das zu einer Kürzung oder Erhöhung des Prozentsatzes. Die Zahlung der Witwen-/Witwerrente beginnt frühestens ab dem 45. Lebensjahr, außer der hinterbliebene Ehepartner hat ein gemeinsames Kind zu betreuen oder ist zu mindestens 50 % erwerbsgemindert. Die Waisenrente beträgt für jede Halbwaise 10 % und für jede Vollwaise 20 % der Altersrente bzw. der Anwartschaft auf die Altersrente des Verstorbenen. Die Waisenrenten dürfen 40 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen nicht überschreiten, ansonsten wird die Waisenrente anteilig gekürzt. |