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Chronik

29.04.1970 Zwischen dem Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e. V., dem Verband Baugewerblicher Unternehmer Bayerns e.V. und der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden Landesverband Bayern, wird für alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie für alle gewerblichen Auszubildenden eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe tarifvertraglich vereinbart.
03.07.1970 Der Verband der Deutschen Marmor-, Muschelkalk- und Sandsteinbetriebe e.V. schließt für seine bayerischen Mitglieder einen Anschlussvertrag zu obigem Tarifwerk.
15.07.1970 In der Meistersingerhalle in Nürnberg findet die Gründungsversammlung der Kasse statt, wobei die vorgelegte Satzung einstimmig beschlossen wird. Von den Mitgliedern benennt man die Delegierten für die Mitgliederversammlung und bestellt den Aufsichtsrat und den Vorstand. Die Organe der Kasse werden paritätisch besetzt.
30.12.1970 Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen in Berlin erteilt die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes als kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und genehmigt die von den Gründern beschlossene Satzung, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den technischen Geschäftsplan.
01.07.1971 Ab diesem Zeitpunkt werden Leistungen auch an frühere Arbeitnehmer des Geltungsbereichs (sog. Sofortrentner) ausbezahlt - ohne dass jemals Beiträge an die Kasse entrichtet wurden.
07.12.1973 Der Bayerische Ziegelindustrie-Verband e.V. München schließt als vierte Arbeitgeberorganisation für seine Mitglieder ebenfalls einen Anschlussvertrag zum Tarifvertrag vom 29. April 1970 ab.
18.10.1976 Die Tarifvertragsparteien dehnen den persönlichen Geltungsbereich der Tarifverträge auf die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Auszubildenden aus. Die Unverfallbarkeitsregelung wird in den Tarifvertrag aufgenommen.
05.11.1980 Die Tarifvertragsparteien vereinbaren - rückwirkend ab 01.01.1980 die Anrechnung von Wartezeiten anderer Zusatzversorgungskassen der Bauwirtschaft bis zu maximal 180 Monaten.
Die Leistungen der ZVK werden zum 01.01.1980 angehoben und gleichzeitig die Beitragssätze gesenkt.
28.10.1987 Es wird beschlossen, die Leistungen der ZVK zum 01.01.1988 anzuheben und gleichzeitig die Beitragssätze zu senken.
29.10.1990 Die Tarifvertragsparteien nehmen mit Wirkung ab 01.01.1990 die Trockenmörtel-Industrie in die Versicherungsbedingungen auf.
18.02.1993 Die Tarifvertragsparteien erhöhen die Leistungen der ZVK zum 01.07.1993 und senken die Beitragssätze.
16.06.2000/
10.01.2001
Zwischen dem Bayerischen Industrieverband e.V., dem Verband Baugewerblicher Unternehmer Bayerns e.V., der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Landesverband Bayern und der Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie wird ein Tarifvertrag zur Förderung der Altersversorgung geschlossen und die Gründung einer Unterstützungskasse vereinbart.
24.01.2001 Die Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. wird gegründet.
01.06.2001 Die Unterstützungkasse nimmt den Geschäftsbetrieb auf.
24.09.2001 Die Tarifvertragsparteien ergänzen den Tarifvertrag vom 16.06.2000 und 10.01.2001 um einen Tarifvertrag zur Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.
07.03.2002 Der Bayerische Ziegelindustrieverband e. V. und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt schließen den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
10.07.2002 Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn, stellt durch Bescheid fest, dass die ZVK ein sogenannter großer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist.
2010 Die ZVK besteht 40 Jahre.

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