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Grundlagen

Wer ist versichert?

Versichert sind alle
  • gewerblichen Arbeitnehmer
  • Angestellten
  • und Auszubildenden
die eine Beschäftigung in Betrieben abgeleistet haben, die vom
  • räumlichen (Land Bayern)
  • fachlichen (Betriebe der Steine- und Erden-Industrie, Ziegelindustrie und des Betonsteinhandwerks)
  • und persönlichen
Geltungsbereich der Kassensatzung erfasst werden.

Nicht versichert sind:
  • leitende Angestellte gem. Betriebsverfassungsgesetz
  • geringfügig Beschäftigte

Kassenleistungen

Die Kasse gewährt den versicherten Arbeitnehmern folgende Leistungen:
  • Beihilfen zu den gesetzlichen Altersrenten
  • Beihilfen zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Beihilfen zur Unfallrente (Erwerbsminderung von mindestens 50 %)
  • Im Sterbefall ein einmaliges Sterbegeld (nur für Todesfälle bis 31.08.2011).
Die Leistungspflicht der Kasse tritt ein, wenn
  • die Wartezeit erfüllt ist
  • ein Rentenbescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers bzw. von der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt
  • © 2012 Zusatzversorgungskasse Steine und Erden
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