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Die Ziegelindustrie-Tarifförderung

Wichtigster Eckpunkt des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung der Bayerischen Ziegelindustrie vom 07.03.2002 ist die Regelung, dass das zusätzlich Urlaubsgeld zur Alterssicherung verwandt werden kann. Im Regelfall sind dies 12,78 Euro pro Urlaubstag. Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen können also 383,40 Euro in Beitragsleistungen umgewandelt werden.
Die Ermittlung des zu zahlenden Beitrags erfolgt jeweils zum 30.06. und zum 31.12. mit dem Betrag, wie er sich jeweils in der Zeit bis zum 30.06. bzw. bis zum 31.12. nach tarifvertraglichen Bestimmungen ergibt, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Urlaubs.

Die Tarifvertragsparteien haben zusätzlich einen weiteren Anreiz für den Abschluss einer Alterssicherung geschaffen. Gemäß § 4 des Tarifvertrages erhält der Arbeitnehmer eine Ziegelindustrie-Tarifförderung in Höhe von 2,56 Euro je tariflichem Urlaubstag, wenn er bei der Umwandlung eine Regelung wählt, die zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.

Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer auch andere Entgeltbestandteile für die Alterssicherung einsetzen. Er ist dann an die tarifvertraglichen und gesetzlichen Grenzen gebunden.
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