Leistungen
Die Unterstützungskasse gewährt folgende Versorgungsleistungen:
Der Arbeitnehmer kann bei Aufnahme in die Unterstützungskasse und bis 1 Jahr nach Veränderung des Familienstandes zwischen zwei Tarifen wählen:
Tarif 1 umfasst Altersrente und vorgezogene Altersrente,
Tarif 2 umfasst neben Altersrente und vorgezogener Altersrente auch Hinterbliebenenrenten.
Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Geltungsbereich aus, bleibt die Versorgungsanwartschaft aufrechterhalten. Die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft richtet sich nach den bis zum Ausscheiden erworbenen Rentenbausteinen, zuzüglich erzielter Überschussanteile. Aufrecht zu erhaltende Anwartschaften können - unter bestimmten Voraussetzungen - ohne Zustimmung des Versorgungsberechtigten abgefunden werden.
Den Antrag auf Leistungsgewährung finden Sie im Downloadbereich.
- Altersrenten
- vorgezogene Altersrenten und
- Hinterbliebenenrenten
Der Arbeitnehmer kann bei Aufnahme in die Unterstützungskasse und bis 1 Jahr nach Veränderung des Familienstandes zwischen zwei Tarifen wählen:
Tarif 1 umfasst Altersrente und vorgezogene Altersrente,
Tarif 2 umfasst neben Altersrente und vorgezogener Altersrente auch Hinterbliebenenrenten.
Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Geltungsbereich aus, bleibt die Versorgungsanwartschaft aufrechterhalten. Die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft richtet sich nach den bis zum Ausscheiden erworbenen Rentenbausteinen, zuzüglich erzielter Überschussanteile. Aufrecht zu erhaltende Anwartschaften können - unter bestimmten Voraussetzungen - ohne Zustimmung des Versorgungsberechtigten abgefunden werden.
Den Antrag auf Leistungsgewährung finden Sie im Downloadbereich.
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